ProvenExpert 4,95/5 277 Bewertungen · 99% Empfehlung
Google Rezensionen 4,8/5
Blog

EU AI Act: Was Unternehmen bei Videos jetzt beachten müssen

Jasmin Feit · 24. Juli 2026

EU AI Act: Was Unternehmen bei Videos jetzt beachten müssen

Die kurze Antwort vorweg: Ab dem 2. August 2026 verlangt der EU AI Act (Artikel 50), dass künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte als solche erkennbar sind - immer dann, wenn Zuschauer sie für echte Aufnahmen halten könnten. Nicht jedes Video mit KI-Unterstützung ist betroffen: Entscheidend ist, ob der Eindruck einer realen Person, Situation oder Aufnahme entsteht. Was das für Ihre Videoproduktion bedeutet, welche Inhalte kennzeichnungspflichtig sein können und welche Fragen Sie Ihrer Agentur stellen sollten, lesen Sie hier.

Aus unseren Projekten wissen wir: Viele Unternehmen nutzen heute bereits KI in einzelnen Produktionsschritten - oft, ohne es als „KI-Einsatz” wahrzunehmen. Ein automatisch erzeugtes Transkript, eine synthetische Sprecherstimme oder eine per KI erweiterte Szene können Auswirkungen auf die spätere Veröffentlichung haben. Deshalb lohnt es sich, das Thema frühzeitig in den Produktionsprozess einzubauen.

Übrigens: Das Titelbild dieses Artikels wurde mit KI generiert - und ist genau so gekennzeichnet, wie dieser Artikel es empfiehlt. Transparenz beginnt bei uns selbst.

Worauf müssen Sie bei einem Video mit KI achten?

Wenn Sie nur eine Checkliste aus diesem Artikel mitnehmen, dann diese fünf Punkte:

  1. Klären, wo KI im Projekt steckt: Skript, Stimme, Bilder, ganze Szenen oder nur interne Hilfsschritte? Ohne diese Übersicht ist keine Einordnung möglich.
  2. Die Kernfrage stellen: Könnte ein Zuschauer den KI-Inhalt für eine echte Aufnahme, eine echte Person oder eine echte Stimme halten? Dann Kennzeichnung prüfen.
  3. Dokumentieren: Welche KI-Tools wurden in welchem Produktionsschritt eingesetzt und ist das Ergebnis im veröffentlichten Video sichtbar oder hörbar?
  4. Kennzeichnung passend platzieren: Je realistischer der Inhalt wirkt, desto näher und deutlicher gehört der Hinweis an den Inhalt - ein versteckter Satz im Abspann reicht bei täuschend echten Szenen nicht.
  5. Verantwortung festlegen: Wer entscheidet über die Kennzeichnung - Sie, Ihre Rechtsabteilung oder die Agentur? Diese Frage gehört in den Kick-off, nicht in die Abnahme.

Die Details zu jedem Punkt folgen in diesem Artikel. Eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls sollte immer gemeinsam mit der Rechtsabteilung oder einer spezialisierten Rechtsberatung erfolgen - dieser Beitrag dient als Orientierung für Marketing- und Kommunikationsverantwortliche und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das europäische Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das mögliche Risiko einer KI-Anwendung für Menschen oder Gesellschaft, desto umfangreicher die Anforderungen.

Für Marketing- und Unternehmenskommunikation ist vor allem ein Bereich relevant: die Transparenzpflichten aus Artikel 50 für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Sie gelten ab dem 2. August 2026. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Menschen künstlich erzeugte Inhalte mit echten Aufnahmen verwechseln - deshalb müssen bestimmte Inhalte künftig eindeutig kenntlich gemacht werden.

Für Videoproduktionen betrifft das unter anderem:

Einsatz von KIKann relevant für die Kennzeichnung sein?
KI-StimmenJa
KI-AvatareJa
Synthetische ModeratorenJa
Deepfake-ähnliche InhalteJa
KI-generierte Bilder oder SzenenJa
Kleinere technische BearbeitungenHäufig nein, abhängig vom Einzelfall

Eine Einordnung, die Mut macht: Für Inhalte, die erkennbar Teil eines künstlerischen, kreativen oder fiktionalen Werks sind, sieht die Verordnung ausdrücklich vor, dass die Kennzeichnung das Werk nicht beeinträchtigen muss. Ein animierter Weihnachtsfilm mit Comic-Weihnachtsmann ist ein anderer Fall als ein täuschend echtes Testimonial.

Welche Transparenzpflichten bringt der EU AI Act für Videos?

Im Bereich Video geht es nicht darum, den Einsatz von KI zu verbieten. Ziel ist Transparenz: Zuschauer sollen erkennen können, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder so verändert wurden, dass sie eine reale Aufnahme vortäuschen könnten.

Typische Anwendungsfälle, die Sie prüfen sollten:

  • KI-generierte Videos und Videosequenzen
  • KI-Bilder und künstlich erzeugte Bildbestandteile
  • Synthetische Stimmen und KI-unterstützte Audioinhalte
  • KI-Avatare und synthetische Personen
  • Deepfakes und deepfake-nahe Bearbeitungen realer Personen

In der Praxis bedeutet das: Ein Imagefilm kann klassische Kameraaufnahmen und KI-generierte Sequenzen enthalten. Eine reale Sprecherin kann durch eine synthetische Stimme ersetzt werden. Für Außenstehende ist dieser Unterschied oft nicht mehr erkennbar - genau dann greift die Transparenz-Idee der Verordnung.

Deshalb sollte bereits während der Produktion dokumentiert werden:

  • welche KI-Tools eingesetzt wurden,
  • in welchem Produktionsschritt sie genutzt wurden,
  • ob das Ergebnis später für den Zuschauer sichtbar oder hörbar ist.

Diese Dokumentation erleichtert später die Entscheidung, ob eine Kennzeichnung notwendig wird - und belegt im Zweifel, dass Sie sorgfältig gearbeitet haben.

Wann ist eine Kennzeichnung relevant?

Nicht jeder Einsatz von KI führt zu einer Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist die Frage:

Kann ein Zuschauer annehmen, dass es sich um eine echte Aufnahme handelt?

Hohe Kennzeichnungsrelevanz

Eine Kennzeichnung sollte geprüft werden, wenn Inhalte realistisch wirken und den Eindruck einer authentischen Aufnahme vermitteln können:

BeispielWarum relevant?
CEO spricht mit KI-StimmeZuschauer gehen von einer echten Stimme aus
KI-generiertes TestimonialDie dargestellte Person existiert nicht oder hat die Aussage nie getroffen
KI-Avatar als MitarbeiterZuschauer halten die Person für einen echten Mitarbeitenden
Fotorealistische ProduktdarstellungDie Aufnahme wurde nicht tatsächlich gefilmt
Deepfake-ähnliche SzenenReale Personen werden künstlich verändert

Inhalte aus sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Finanzen oder Politik sollten mit besonderer Sorgfalt geprüft werden.

Geringe Kennzeichnungsrelevanz

Viele KI-Anwendungen finden ausschließlich intern statt und verändern das veröffentlichte Video nicht:

  • Storyboard-Entwürfe und Ideensammlungen
  • Moodboards
  • Automatische Untertitel und Transkripte
  • Übersetzungsvorschläge
  • Organisatorische Unterstützung
  • Kleinere Retuschen ohne Veränderung der Aussage

Diese Anwendungen dienen der Produktion und beeinflussen den veröffentlichten Inhalt in der Regel nicht unmittelbar. Trotzdem empfehlen wir, auch diese Tool-Einsätze intern zu dokumentieren - der Aufwand ist minimal, der Nutzen im Zweifelsfall groß.

Welche Fragen sollten Unternehmen ihrer Videoproduktions-Agentur stellen?

Spätestens vor Produktionsbeginn lohnt sich ein gemeinsames Gespräch über den geplanten KI-Einsatz. Aus unserer Sicht gehören diese Fragen heute in jeden Kick-off:

  1. Welche KI-Tools werden im Projekt eingesetzt?
  2. Werden Kundendaten in externe KI-Systeme übertragen?
  3. Werden Stimmen oder Personen künstlich erzeugt?
  4. Wie werden Rechte an Bildern, Musik oder Logos geprüft?
  5. Wer entscheidet über eine notwendige Kennzeichnung?
  6. Wie wird der KI-Einsatz dokumentiert?
  7. Wer übernimmt die finale Qualitätskontrolle?

Bei uns sind Tool-Richtlinien, Datenschutz-Prüfung, Dokumentation, menschliche Qualitätskontrolle und Kundenfreigaben feste Bestandteile des KI-Workflows - wir beantworten diese sieben Fragen in jedem Projekt, bevor sie gestellt werden.

Wie setzen Unternehmen die Kennzeichnung in der Praxis um?

Ist eine Kennzeichnung erforderlich, stellt sich die nächste Frage: Wo und wie? Wir empfehlen ein Vorgehen in drei Schritten:

SchrittEmpfehlung
Sichtbarer HinweisDirekt im Video, am Anfang oder Ende der Sequenz, oder ergänzend in der Videobeschreibung
Technische KennzeichnungMaschinenlesbare Metadaten, beispielsweise über Content Credentials (C2PA)
Interne DokumentationEingesetzte KI-Tools, Kundenfreigaben und Projektprotokolle

Wichtig ist der Kontext: Je realistischer ein Inhalt wirkt, desto deutlicher sollte die Kennzeichnung erfolgen. Ein kaum sichtbarer Hinweis im Abspann reicht bei täuschend echten Szenen unter Umständen nicht aus.

Die offiziellen EU-Kennzeichen: das „AI”-Icon-Set der Kommission

Seit dem 10. Juni 2026 gibt es erstmals offizielle Symbole für die Kennzeichnung: Gemeinsam mit dem freiwilligen Code of Practice on Transparency of AI-generated Content hat die EU-Kommission ein Icon-Set veröffentlicht, das Unternehmen für die Kennzeichnung ihrer KI-Inhalte nutzen können. Es umfasst drei Varianten:

EU-KennzeichenBedeutung
Offizielles EU-Kennzeichen: AI Basis-Symbol„AI” (Basis-Symbol): allgemeiner Hinweis auf KI-Einsatz, kombinierbar mit eigenem Texthinweis oder einer Info-Ebene
Offizielles EU-Kennzeichen: AI GENERATED für vollständig KI-erzeugte Inhalte„AI GENERATED”: der Inhalt wurde vollständig mit KI erzeugt
Offizielles EU-Kennzeichen: AI MODIFIED für KI-bearbeitete Inhalte„AI MODIFIED”: bestehender Inhalt wurde mit KI verändert oder erweitert

Die Icons stellt die EU-Kommission in Schwarz und Weiß, jeweils auch halbtransparent, zur freien Nutzung bereit - ohne Pflicht zur Namensnennung.

Drei Punkte sind dabei wichtig einzuordnen:

  1. Die Icons sind ein Angebot, keine Pflicht. Der Code of Practice ist freiwillig - wer ihn zeichnet, kann sich damit aber auf einen anerkannten Weg stützen, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 nachweisbar zu erfüllen.
  2. Eigene Labels bleiben erlaubt, wenn sie sofort und ohne Interaktion erkennbar sind, auf jedem Hintergrund funktionieren und barrierefrei zugänglich sind.
  3. Icon ersetzt nicht Kontext: Auch mit EU-Kennzeichen gilt die Grundregel, dass der Hinweis umso deutlicher und näher am Inhalt stehen muss, je realistischer dieser wirkt.

Die offiziellen Icons und den Code of Practice stellt die EU-Kommission auf ihrer Seite zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereit. Für Unternehmensvideos empfehlen wir, die Kennzeichnungsvariante schon im Kick-off festzulegen - dann ist sie im Schnitt ein Arbeitsschritt und keine nachträgliche Diskussion.

So sieht das in der Praxis aus - beide folgenden Beispiele haben wir für diesen Artikel bewusst mit KI-Modellen erzeugt und kennzeichnen sie nach der Logik des Icon-Sets:

KI-generiertes Beispielbild: Videoschnitt-Arbeitsplatz mit Dokumentations-Checkliste, erstellt mit einem KI-Bildmodell
AI GENERATED - dieses Bild wurde vollständig mit einem KI-Bildmodell erzeugt (Prompt: Videoschnitt-Arbeitsplatz mit Dokumentations-Checkliste). Es zeigt keine reale Situation und keine realen Personen. Das eingebrannte Kennzeichen unten links ist das offizielle EU-Icon.
AI GENERATED - dieser 8-Sekunden-Clip wurde vollständig mit einem KI-Videomodell erzeugt (Kamerafahrt durch ein Videostudio). Kein Frame davon wurde real gefilmt - deshalb ist das offizielle EU-Icon direkt ins Video eingebrannt und bleibt auch beim Teilen oder Herunterladen erhalten. Klicken zum Abspielen.

Wie können Hinweise auf KI im Video formuliert werden?

Viele Unternehmen wissen, dass sie kennzeichnen sollten - unsicher sind sie bei der Formulierung. Diese Beispiele lassen sich je nach Art des KI-Einsatzes anpassen:

SituationBeispiel-Formulierung
Teilweise KI-Unterstützung„Dieses Video wurde teilweise mit KI-gestützten Tools erstellt.”
KI-Stimme„Die Sprecherstimme wurde synthetisch erzeugt.”
KI-generierte Szenen„Einzelne Bildinhalte und Szenen wurden mit KI generiert oder erweitert.”
Social-Media-Caption„Hinweis: Dieses Video enthält KI-generierte bzw. KI-bearbeitete Bild- und Audioinhalte.”
Deepfake-nahe Darstellung„Diese Szene wurde mit KI erzeugt. Sie zeigt keine reale Aufnahme der dargestellten Person.”
Allgemeiner Hinweis„Dieses Video wurde mit Unterstützung von KI erstellt.”

Welche Formulierung geeignet ist, hängt von der konkreten Nutzung und den rechtlichen Anforderungen ab.

Was bedeutet der EU AI Act für typische Unternehmensvideos?

Nicht jede Videoproduktion ist gleichermaßen betroffen. Diese Übersicht hilft bei der ersten Einordnung:

VideoformatTypische KI-NutzungKennzeichnung prüfen?
ImagefilmKI-Szenen, Voice-over, HintergrunderweiterungJa
ProduktvideoKI-generierte ProduktumgebungenJa
Recruiting-VideoKI-Avatare oder synthetische StimmenJa
ErklärvideoKI-Bilder, Animationen oder SprecherAbhängig vom Einsatz
SchulungsvideoÜbersetzungen, Untertitel, SprecherEinzelfall
KI-Hybrid-ProduktionKombination aus Realdreh und KIHäufig relevant

Gerade bei hybriden Produktionen verschwimmen die Grenzen zwischen klassischem Dreh und KI-Unterstützung zunehmend - wie das kreativ aussieht, zeigt unsere KI-Video-Machart und unser Praxistest der aktuellen KI-Videomodelle. Umso wichtiger, bereits in der Konzeptionsphase festzulegen, welche Inhalte künstlich erzeugt werden und welche real entstehen.

Unsere Empfehlung für die Zusammenarbeit mit einer Agentur

Der EU AI Act macht Videoproduktionen nicht komplizierter. Er macht sie transparenter. Unternehmen profitieren von klar definierten Prozessen:

  • Transparenz über den Einsatz von KI bereits im Angebot oder Kick-off
  • Dokumentation aller eingesetzten KI-Tools
  • Abstimmung über mögliche Kennzeichnungen vor Produktionsbeginn
  • Menschliche Qualitätskontrolle vor jeder Veröffentlichung
  • Gemeinsame Freigabe des finalen Videos

Wir setzen diese Punkte heute in unseren Projekten um. Unsere Haltung dabei ist klar:

Wir nutzen KI dort, wo sie Tempo bringt - nicht dort, wo sie Qualität kostet.

KI unterstützt viele Arbeitsschritte in der Videoproduktion. Die Verantwortung für Konzept, Dramaturgie, Bildsprache, Faktenprüfung und finale Qualität bleibt beim Menschen.

Fazit

Der EU AI Act verändert die Videoproduktion nicht grundsätzlich - er schafft einen verbindlicheren Rahmen für den transparenten Umgang mit KI. Für Unternehmen heißt das: Schon in der Planung festlegen, welche KI-Technologien eingesetzt werden, welche Auswirkungen sie auf den veröffentlichten Inhalt haben und ob daraus Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten entstehen können.

Wer diese Fragen früh mit seiner Agentur klärt, reduziert Abstimmungsschleifen und schafft Sicherheit für Marketing, Unternehmenskommunikation und Geschäftsführung.

Wenn Sie planen, KI in Ihrer nächsten Videoproduktion einzusetzen, oder wissen möchten, welche Anforderungen für Ihr konkretes Projekt gelten können, beraten wir Sie gerne.

👉 Erstgespräch sichern - 30 Minuten

Häufige Fragen zum EU AI Act und Videos

Worauf muss ich bei einem Video mit KI achten?

Auf drei Dinge: Erstens klären, wo im Video KI steckt (Stimme, Bilder, Szenen oder nur interne Hilfsschritte). Zweitens prüfen, ob Zuschauer die KI-Inhalte für echte Aufnahmen halten könnten - dann ist ab dem 2. August 2026 eine Kennzeichnung zu prüfen. Drittens den KI-Einsatz dokumentieren und die Kennzeichnungsfrage vor Produktionsbeginn mit Agentur und gegebenenfalls Rechtsabteilung klären.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Videos?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. Für die Bewertung bestehender und geplanter Inhalte im konkreten Einzelfall sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Muss jedes KI-Video gekennzeichnet werden?

Nein. Entscheidend ist, wie KI eingesetzt wurde und ob Zuschauer den Inhalt für eine reale Aufnahme halten könnten. Rein interne Hilfsschritte wie Transkripte oder Storyboard-Entwürfe führen in der Regel nicht zu einer Kennzeichnungspflicht.

Sind automatisch erzeugte Untertitel kennzeichnungspflichtig?

Untertitel und Transkripte gehören zu den unterstützenden Produktionsschritten mit geringer Kennzeichnungsrelevanz - sie verändern nicht den Eindruck, eine echte Aufnahme zu sehen.

Muss eine KI-Stimme gekennzeichnet werden?

Wenn eine synthetische Stimme Bestandteil des veröffentlichten Videos ist und Zuschauer von einer echten Stimme ausgehen könnten, sollte eine transparente Kennzeichnung geprüft werden - KI-Stimmen gehören zu den klarsten Anwendungsfällen der Transparenzpflicht.

Reicht ein Hinweis im Abspann?

Nicht immer. Bei realistisch wirkenden KI-Inhalten sollte der Hinweis möglichst nah am betroffenen Inhalt platziert werden - am Anfang der Sequenz, direkt im Bild oder in der Videobeschreibung.

Was sollte eine Videoproduktions-Agentur dokumentieren?

Eingesetzte KI-Tools und deren Verwendungszweck, den jeweiligen Produktionsschritt, Kundenfreigaben und die interne Qualitätsprüfung. Fragen Sie im Kick-off konkret danach - eine professionelle Agentur hat diese Dokumentation bereits im Workflow.

Gibt es ein offizielles EU-Siegel für KI-Inhalte?

Ja, seit dem 10. Juni 2026: Die EU-Kommission hat mit dem freiwilligen Code of Practice on Transparency of AI-generated Content ein offizielles Icon-Set veröffentlicht - ein „AI”-Basis-Symbol sowie die Varianten „AI GENERATED” (vollständig KI-erzeugt) und „AI MODIFIED” (KI-bearbeitet). Die Nutzung der Icons ist freiwillig; eigene Kennzeichen bleiben zulässig, wenn sie sofort erkennbar, hintergrundunabhängig und barrierefrei sind.

Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?

Nein. Dieser Beitrag dient als Orientierungshilfe für Marketing- und Kommunikationsverantwortliche. Bei konkreten rechtlichen Fragestellungen sollte immer die Rechtsabteilung oder eine spezialisierte Rechtsberatung einbezogen werden.


Quellen und Vertiefung: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), insbesondere Artikel 50 (Transparenzpflichten), anwendbar ab 2. August 2026 · EU-Kommission, Code of Practice on Transparency of AI-generated Content inkl. offiziellem Icon-Set (veröffentlicht 10. Juni 2026). Stand dieses Artikels: Juli 2026. Transparenzhinweis in eigener Sache: Das Titelbild dieses Artikels wurde mit einem KI-Bildmodell erzeugt und ist entsprechend gekennzeichnet.

← Alle Artikel Erstgespräch buchen