Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Information: Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen haben sich zum 01.03.2020 geändert und sind seitdem gültig. Die Bedingungen bis einschl. zum 29. Februar 2020 finden Sie hier.

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Boost Media GmbH, Rösslerstraße 90, 64293 Darmstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Clemens Groche und Moritz Mollenkopf (nachfolgend „videoboost“) gelten im Verhältnis zu ihren Kunden für (i) die Nutzung der Onlineplattform Vdb.st (nachfolgend „Plattform“) sowie (ii) den Abschluss und die Durchführung von Aufträgen über die Planung, Konzeptionierung und/oder Erstellung von Videomaterialien (nachfolgend „Produktionsaufträge“).
 1.2 Die AGB gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden individualvertraglichen Vereinbarung zwischen videoboost und dem Kunden. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, sofern videoboost diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 Definitionen

2.1 „Kundenassets“: Inhalte und Informationen jeder Art, wie Bild-, Ton-, Rohmaterial oder Konzeptvorlagen, die der Kunde für die Erstellung der Produktion in die Plattform einstellt.
2.2 „Produktion(en)“: In Ausführung eines Auftrags für den Kunden erstellte Videomaterialien.
2.3 „Talente“: Nachunternehmer, mit denen videoboost entsprechende Verträge über die Erbringung von Produktionsleistungen geschlossen hat.
2.4 “Fremddienstleister”: Sind vom Kunden direkt beauftragte Unternehmen, die für die beauftragte Produktion keine Nachunternehmer von videoboost sind.

3 Vertragsschluss und -gegenstand

3.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und videoboost erfolgt durch Annahme des Angebots von videoboost durch den Kunden durch Unterzeichnung mit der Unterzeichnung des Auftrags durch beide Vertragsparteien. videoboost ist 20 Werktage an ein dem Kunden unterbreitetes Angebot gebunden. Eine verspätete Annahme durch den Kunden gilt als neues Angebot, das videoboost im freien Ermessen annehmen oder ablehnen kann.
3.2 Der Umfang der von videoboost zu erbringenden Leistungen ist jeweils im Angebot gesondert definiert. Die Parteien können jederzeit einvernehmlich weitere Leistungen vereinbaren.
3.3 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen den Parteien, begründet der initiale Vertragsabschluss über einen Produktionsauftrag gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung auf Grundlage dieser AGB für die Beauftragung und Erbringung weiterer Leistungen durch videoboost. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Kunden dabei nicht zur Erteilung weiterer Videoaufträge, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.
3.4 Sofern ein (weiterer) Vertragsschluss, z.B. hinsichtlich konkreter Projektaufträge, über die Plattform erfolgt, stellt die Präsentation und Bewerbung von Produktionsleistungen innerhalb der Plattform kein bindendes Angebot von videoboost da. Mit Abschluss des Bestellprozesses gibt der Kunde jeweils ein Angebot ab, dessen Eingang videoboost unverzüglich per E-Mail bestätigen wird. Diese Bestätigung ist noch keine bindende Annahmeerklärung durch videoboost. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahmeerklärung durch videoboost zustande.
3.5 Soweit zwischen dem Kunden und videoboost vereinbart, kann der Kunde die Plattform auch zur Kooperation bzw. Kommunikation mit Fremddienstleistern nutzen, ohne videoboost mit der Produktion zu beauftragen. In diesem Fall wird videoboost nicht Vertragspartei des Produktionsauftrages und steht insbesondere nicht für etwaige Mängel der Produktion ein. videoboost kann den Zugang des Fremddienstleisters zur Plattform von dessen Zustimmung zu gesonderten Nutzungsbedingungen abhängig machen.

4 Produktionsaufträge

4.1 Der konkrete Inhalt der Produktionsverträge ergibt sich jeweils aus dem vereinbarten Auftrag.
4.2 videoboost steht es frei, sich bei der Durchführung der Produktionsaufträge der Hilfe Dritter zu bedienen (sog. Talente). In einigen Fällen steht es dem Kunden auch frei, bestimmte Talente für seinen Auftrag zu benennen. videoboost wird das jeweilige Talent anfragen, ob das Talent für den Auftrag zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wird videoboost dem Kunden ein anderes Talent vorschlagen oder den Auftrag ablehnen.
4.3 Bei der Durchführung der Produktionsverträge hat der Kunde etwaig ihm von videoboost auf der Plattform zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel (z.B. Briefing Tool oder Storyboard Tool) zu verwenden.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde erbringt die Mitwirkungsleistungen, die zur Erstellung der Produktion erforderlich sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, gerät videoboost hinsichtlich etwaig vereinbarter Lieferfristen nicht in Verzug und steht gegenüber dem Kunden nicht über etwaig hieraus entstehende Schäden ein. Kann videoboost die Produktion mangels notwendiger Mitwirkungshandlungen des Kunden über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen trotz Erinnerung an den Kunden nicht fortsetzen, kann videoboost sich vom Vertrag lösen. Es gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß Ziffer 10.2 entsprechend.
5.2 Der Kunde stellt insbesondere die Kundenassets nach den Vorgaben von videoboost zur Verfügung und steht für dafür ein das einer Nutzung der Kundenassets ihm Rahmen der Produktion keine Rechte Dritter entgegenstehen.
5.3 Der Kunde sorgt ferner für eine wirksame Einwilligung aller in der Produktion wahrnehmbarer Darsteller, wie Schauspieler, Sprecher und Komparsen, soweit die Darsteller nicht direkt von videoboost engagiert werden.
5.4 Die für die Produktionstätigkeiten notwendigen Genehmigungen an nicht-öffentlichen oder öffentlichen Orten holt der Kunde auf eigene Kosten selbst ein. Auf Wunsch des Kunden holt videoboost Genehmigungen für Produktionstätigkeiten an öffentlichen Orten für den Kunden kostenpflichtig ein.
5.5 Der Kunde wird nach Abschluss jeder Produktion ggf. gebeten, die Leistungen des beauftragten Talents zu bewerten. videoboost ist berechtigt, diese Bewertung unentgeltlich, zeitlich, räumlich und sachlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere, die Bewertung im Internet öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu senden, und für Werbemaßnahmen jeglicher Art zu nutzen.

6 Produktionsabnahme

6.1 videoboost gewährt dem Kunden die im Auftrag angeführten Korrekturmöglichkeiten innerhalb der im Auftrag beschriebenen Produktionsphase. Als solche gilt je nach Produkt und Angebot: das Briefing, der Production Plan, das Script, das Storyboard, das Stylesheet, die Illustration, das Footage, die Textured Models, die Animation, das Editing und das Video Delivery. Die Endfassung der Produktion wird dem Kunden im vereinbarten Format als Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat zeitnah nach Bereitstellung des Downloads, eine Kopie der Endfassung herunterzuladen und auf seinen eigenen Systemen zu speichern. Sofern vertraglich vereinbart, wird videoboost die Endfassung der Produktion sowie etwaige Kundenassets bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages speichern und dem Kunden online zugänglich machen.
6.2 Nach Abschluss einer Produktionsphase und deren Freigabe durch den Auftraggeber können weitere Änderungen in der abgeschlossenen Produktionsphase vorgenommen werden (sog. „nachträgliche Änderungen“). Durch diese nachträglichen Änderungen entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten müssen dazu in Textform durch videoboost vorab angegeben und durch den Auftraggeber bestätigt werden.
6.3 videoboost zeigt dem Kunden nach jeder Produktionsphase deren Fertigstellung in Textform an. Macht der Kunde binnen 2 Wochen nach der Anzeige der Fertigstellung einer Produktionsphase keine Mängel in Textform geltend und weist die Produktionsphase keine wesentlichen Mängel auf, gilt die jeweilige Produktionsphase als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
6.4 Soweit in ihnen die zwischen den Parteien vereinbarten Vorgaben in branchenüblicher Weise umgesetzt wurden, gelten die Zwischen- und Endergebnisse als mangelfrei.

7 Rechteeinräumung

7.1 videoboost räumt dem Kunde – aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises – an der überlassenen Endfassung der Produktion ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Produktion zu eigenen werblichen Zwecken auf Telemedien, einschließlich Auftritten in sozialen Netzwerken, und in Applikationen (Apps) des Kunden, jedoch ohne die Nutzung in bezahlten Online-Werbemitteln, wie Pre-Rolls oder Banner, auf Telemedien Dritter. Eine Nutzung im Rahmen von TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen ist hingegen nicht gestattet. Das Nutzungsrecht umfasst ferner nicht das Bearbeitungs- oder Umgestaltungsrecht. Weitere Nutzungsbeschränkungen, z.B. zeitlicher oder territorialer Art, können sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung ebenso ergeben (insb. aus dem Auftrag), wie zusätzliche gestattete Nutzungsarten.
7.2 Für die Laufzeit des Rahmenvertrages räumt videoboost dem Kunden auch ein Nutzungsrecht im Ziffer 7.1 entsprechenden Umfang am Rohmaterial, insbesondere am gefilmten Rohmaterial, Illustrationen und Modellen zur Nutzung dieses Materials für weitere über die Plattform abgewickelte Produktionsaufträge ein, wobei etwaige vorbestehende Rechte des Kunden, z.B. hinsichtlich von ihm eingebrachter Kundenasset, unberührt bleiben. Soweit zwischen den Parteien vereinbart, wird videoboost das Rohmaterial für die Vertragslaufzeit in einem üblichen Format digital speichern. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses schuldet videoboost nicht die Aufbewahrung und Herausgabe von Rohdaten und/oder Rohmaterial.
7.3 Sofern in der Produktion vorbestehende Werke („Drittinhalte“) eingebunden wurden, gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers der Drittinhalte ergänzend und können die Nutzungsmöglichkeit des Kunden weiter einschränken. videoboost wird den Kunden auf etwaig von videoboost eingebundene Drittinhalte und die jeweiligen Lizenzgeber gesondert hinweisen.
7.4 videoboost ist berechtigt, die Produktion zu Werbezwecken zeitlich und räumlich unbeschränkt auf ihrer Online-Medien und in Pressemeldungen unter Benennung des Kunden und Verwendung von dessen Marke, Logo oder sonstigem Unternehmenskennzeichen zu veröffentlichen sowie für eigene Zwecke Kopien herzustellen, zu verbreiten oder vorzuführen.
7.5 Auf Verlangen von videoboost ist der Kunde verpflichtet, videoboost über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion eine schriftliche Auskunft zu erteilen.

8 Plattform

8.1 Soweit zwischen den Parteien vereinbart, stellt videoboost seinen Kunden für die vereinbarte Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages die Nutzung der Plattform zur Verfügung. Die Leistungen von videoboost über die Plattform bestehen unter anderem in

(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Abschluss eines Auftrags mit videoboost;
(b) Zurverfügungstellung von Online-Speicherplatz zur Nutzung der Plattform. Eine Übergabe der Software für die Plattformlösung ist nicht Vertragsbestandteil;
(c) Bereitstellung eines Zugangs zu der Plattform, über den die Funktionen der Plattform einschließlich des Hochladens von Inhalten sowie der Verwaltung der Inhalte genutzt werden kann;
(d) Schaffung direkter Kommunikationsmöglichkeiten zwischen videoboost, Kunden und Talenten oder zwischen Kunden und Fremddienstleister.

8.2 videoboost behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Nutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern. videoboost wird den Kunden über erhebliche Änderungen entsprechend informieren.
8.3 Die Kommunikationsmöglichkeiten der Plattform, wie etwa Chats, sind zum Projekt- und Qualitätsmanagement grundsätzlich für alle Beteiligten, d.h. videoboost, Kunden und Talente, einsehbar und nicht für eine vertrauliche Kommunikation nur zwischen zwei Beteiligten geeignet. Sie dürfen nur für die produktionsbezogene Kommunikation und nicht zur Übermittlung von privaten, illegalen, sittenwidrigen oder anstößigen Inhalten verwendet werden. Der Kunde hat seine Mitarbeiter, welche die Plattform nutzen, hierauf vorab hinzuweisen.
8.4 videoboost ist bestrebt, die Plattform über das Internet möglichst ununterbrochen abrufbar zu halten. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist eine ununterbrochene Abrufbarkeit der Plattform jedoch nicht geschuldet. videoboost gewährleistet insbesondere nicht den erfolgreichen Zugriff auf die Plattform, soweit der Zugriff von Leistungen Dritter, derer sich videoboost nicht zur Erfüllung seiner sich aus dem Auftrag ergebenden Pflichten bedient (z. B. Access-Providern des Nutzers). videoboost sieht ferner Wartungsarbeiten vor, während denen die Plattform gar nicht oder nur eingeschränkt abrufbar sein kann. Die Wartungsfenster liegen grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, in der Regel zwischen 1:00 und 5:00 Uhr (MEZ). Sofern Wartungen außerhalb der Wartungsfenster erforderlich sind, werden die registrierten Kunden frühzeitig per E-Mail an die von ihnen angegebene Adresse informiert.

9 Registrierung zur Plattform

9.1
Zur Nutzung der Plattform muss sich der Kunde bei der Plattform registrieren und in Nutzerkonto eröffnen. Der Kunde kann maximal die im Angebot angeführte Anzahl von Nutzerkonten für seine Mitarbeiter einrichten.
9.2 Der Kunde garantiert, dass er diese Nutzerkonten nur eigenen, zur Nutzung der Plattform im Innenverhältnis zum Kunden hinreichend bevollmächtigte Mitarbeitern, bzw. (sofern vereinbart) Fremddienstleistern zur Verfügung stellt und die Nutzerkonten unverzüglich deaktiviert, sofern der betroffene Mitarbeiter nicht mehr beim Kunden beschäftigt oder nicht mehr hinreichend zur Nutzung der Plattform bevollmächtigt ist. Der Kunde ist für sämtliche Handlungen seiner Mitarbeiter auf der Plattform wie für eigenes Handeln verantwortlich. Der Kunde gewährleistet ferner, dass seine Mitarbeiter über die Datenverarbeitung im Rahmen der Plattformnutzung entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben aufgeklärt wurden und etwaig erforderliche Einwilligungen der Betroffenen wirksam eingeholt wurden. Wird eine erforderliche Einwilligung von einem Mitarbeiter widerrufen, muss der Kunde den betroffenen User-Account unverzüglich deaktivieren und videoboost darüber informieren. Weitere Information zur Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
9.3 Der Kunde hat im Rahmen seiner Registrierung seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und seinen Ansprechpartner einschließlich einer E-Mail-Adresse zu benennen. Vor Abschluss der Registrierung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und ggf. zu berichtigen.

10 Kosten bei zusätzlichem Aufwand und Stornierungen

10.1
Für über den im Angebot nicht kalkulierten zusätzlichen zeitlichen Aufwand bei videoboost, den videoboost bei Angebotslegung objektiv nicht vorhersehen konnte, wird die nachfolgend genannte Vergütung geschuldet. Zu diesem Aufwand gehören neben der Zeit vor Ort auch die An- und Abreisezeit: -wenn nicht abweichend vereinbart werden 100€ pro Stunde für Leistungen in Rechnung gestellt -Reisestunden werden mit 75€ in Rechnung gestellt
– Bis einschließlich der zweiten zusätzlichen Stunde: 120€ pro Stunde und Person.
– Ab der zweiten zusätzlichen Stunde: 140€ pro Stunde und Person
– Reisekosten werden mit der Gesamtrechnung ausgewiesen. Es gelten folgende Sätze:
– Reisekosten mit PKW pauschal zu 0,45€ pro gefahrenem Kilometer. Reisekosten mit Transporter pauschal zu 0,65€ pro gefahrenem Kilometer. Übernachtungskosten werden zu den örtlichen verfügbaren Möglichkeiten berechnet. videoboost ist gehalten, die Übernachtungskosten pro Person und Nacht sofern vor Ort Angebote bestehen, in einem Korridor von 70 – 140€ zu halten. Bei höheren Kosten muss der Auftraggeber vorab informiert werden.
10.2 Bei Kündigungen („Stornierungen“) von Aufträgen oder Teilleistungen (wie einzelne Drehtage oder Workshops) des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat und/oder die aus dessen Sphäre stammen, wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars.
10.3 In Fällen, in denen sich kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden vor dem Auftragstermin oder am Tag der Auftragsausführung selbst) herausstellen sollte, dass die Durchführung eines Auftrages wegen schlechter Witterungsbedingungen (z. B. Stark- oder Dauerregen oder Sturm) ohne Stornierung durch den Kunden und ohne Verschulden einer Vertragspartei nicht möglich sein sollte und sich (etwa wegen des Fixcharakters des Auftrags, z. B. Filmen einer bestimmten Sportveranstaltung) auch kein geeigneter Ausweichtermin finden lässt, ist videoboost berechtigt, für den ausgefallenen Tag eine pauschale Aufwandsentschädigung in der im Kostenvoranschlag angesetzten Höhe der Kosten für diesen Tag zu verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, videoboost geringere zu entschädigende Kosten nachzuweisen.

11 Workshops und Schulungsmaterial

Sofern Workshops oder sonstige Schulungsveranstaltungen zwischen den Parteien vereinbart wurden, finden diese am jeweils benannten Ort stand. Ganztagesveranstaltungen umfassen maximal acht Zeitstunden, inklusive angemessene Pausenzeiten. Auswahl und Anzahl des eingesetzten Schulungspersonal steht im freien Ermessen von videoboost. Etwaiges im Rahmen der Veranstaltungen überlassenes Schulungsmaterial oder sonstige Anleitungen darf der Kunde nur zu eigenen internen Schulungszwecken verwenden.

12 Entgelt, Anzahlung und Rechnungsstellung

12.1 Der Kunde schuldet videoboost die im Auftrag vereinbarte Vergütung. Sofern für Leistungen ein monatliches oder sonstig zeitlich wiederkehrendes Entgelt vereinbart ist, ist dieses jeweils zum ersten Werktag des Zeitraums im Voraus fällig.
12.2 Soweit dem Kunden Angebote oder Rabatte unter dem Vorbehalt eines bestimmten Mindestauftragsvolumens gewährt wurden, behält sich videoboost vor, bei Nichterreichung des Mindestauftragsvolumens dem Kunden die Differenz zum Normalpreis der erbrachten Leistung gesondert in Rechnung zu stellen.
12.3 30% des vereinbarten Brutto-Vertragspreises werden mit Abschluss eines Produktionsauftrages als Anzahlung sofort fällig.
12.4 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Sämtliche Bankspesen für Auslandstransfers gehen zu lasten des Kunden.

13 Gewährleistung

13.1 videoboost erbringt sämtliche Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Für durch beteiligte Talente verursachte Verzögerungen steht videoboost nur ein, sofern die Verzögerung bei sorgfältiger Auswahl des Talents durch videoboost vermieden lassen hätte.
13.2 Soweit der Kunde ein Entscheidungsrecht hinsichtlich der Produktion hat, übernimmt videoboost keine Gewähr für die Folgen der Entscheidung des Kunden.
13.3 Mit Ausnahme der Rechteeinräumung nach Ziffer 7 übernimmt videoboost keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der Produktion, insbesondere nicht hinsichtlich Vorgaben des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, produkt- oder medienspezifischen Werbevorgaben oder jugendschutzrechtlichen Vorgaben.
13.4 Sofern und soweit videoboost lediglich den Kontakt zwischen dem Kunden und Dritten (z.B. Talente) vermittelt, übernimmt videoboost keine Gewähr für die Leistungserbringung durch den Dritten.

14 Haftung

14.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, dem Körper oder der Gesundheit entstehen ist die Haftung von videoboost gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von videoboost, von dessen gesetzlichen Vertretern oder von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung videoboost bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die genannten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch videoboost sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
14.2 Für den Verlust von Daten haftet videoboost nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
14.3 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von videoboost.

15
Freistellung durch Kunden


15.1 Der Kunde ist für die Kundenassets vollumfänglich verantwortlich. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, dass die Kundenassets frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen.
15.2 Der Kunde stellt videoboost von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen videoboost wegen einer Verletzung ihrer Rechte und/oder Verstöße gegen geltende gesetzliche Vorgaben durch die Verwendung der Kundenassets gegen videoboost geltend machen. Der Kunde übernimmt alle videoboost aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von videoboost bleiben unberührt.

16 Vertragslaufzeit

16.1 Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es ist für jede Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich kündbar, erstmals jedoch nach zwölf (12) Monaten Mindestlaufzeit, sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
16.2 Produktionsaufträge haben die jeweils vereinbarte Laufzeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, Produktionsaufträge vorzeitig ordentlich zu kündigen. Ein Kündigungsrecht nach § 648 BGB ist ausdrücklich abbedungen. Bis zur Beendigung aller vereinbarter Produktionsaufträge gilt der Rahmenvertrag, ungeachtet einer etwaigen Kündigung des Rahmenvertrages, fort.
16.3 Das gesetzliche Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für videoboost ist insbesondere: (a) der Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB, der auch nach angemessener Fristsetzung nicht beseitigt wird; (b) die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug; (c) der Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer zu leistenden Vergütung um mehr als sechs Wochen; (d) andauernde Betriebsstörung infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von videoboost liegen wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leistungsnetzen.
16.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Übermittlung einer Kopie der Kündigung per Fax oder E-Mail ausreicht, sofern das Original der Kündigung binnen fünf Werktagen nachgereicht wird. 

17 Verwertungsgesellschaften

Dem Kunden ist bekannt, dass für bestimmte Nutzungen der Produktionen die Vergütungssätze der jeweiligen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) gelten und diese Kosten vom Kunden zu tragen sind. Der Kunde wird sämtlichen Pflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften selbstständig nachkommen.

18 Umgehungsverbot

Der Kunde wird Leistungen von Talenten bis zu einem Jahr nach Beendigung der Rahmenvereinbarung ohne Kenntnis und Zustimmung von videoboost nicht direkt beziehen. Dies gilt auch für eine mittelbare Beauftragung der Talente durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen und/oder beauftragte Mittelsmänner, sofern die Beauftragung letztendlich dem Kunden zugute kommen soll.

19 Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Diese ist auch gewahrt bei Erklärungen mittels E-Mail.
19.2 videoboost behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird videoboost den Kunden über die Änderung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse informieren und ihm Gelegenheit geben, der Änderung binnen zwei Wochen zu widersprechen (
„Widerspruchsfrist“). Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, kann videoboost die vertragliche Zusammenarbeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen (Sonderkündigungsrecht). Für vor Ablauf der Widerspruchsfrist bereits vereinbarte, aber noch nicht abgeschlossene Produktionsaufträge gelten die alten AGB fort.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
19.4 Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von videoboost.
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